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Schülerlotsen und Schulweghelfer

Schulweghelfer - Wer kann das Machen ?
Jede(r) Erwachsene mit Sympathie für Kinder, mit ein bisschen Zeit morgens und mittags (oft reicht eine halbe Stunde).
Gesucht werden Mütter und Väter, Omas und Opas, ganz einfach Menschen, die Kinder mögen.

Was haben Schulweghelfer zu tun ?
An Schulbushaltestellen und Straßenübergängen Hilfestellung geben und die Verkehrsregeln verdeutlichen - aber nicht Polizei spielen oder den Verkehr regeln, wenn Kinder über die Fahrbahn möchten. Das wär´s eigentlich schon.
Niemand braucht eine Verantwortung zu übernehmen die nicht zu tragen ist. Für die Tätigkeit als Schulweghelfer besteht voller Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflicht).
Schulweghelfer werden in ihre Aufgabe durch die Polizei gründlich eingewiesen.

Schülerlotse - Wer kann das machen?
Jeder Hauptschüler, Realschüler oder Gymnasiast, egal ob weiblich oder männlich, der mindestens 13 Jahre alt ist. Bei Teilhauptschulen gehts auch schon ab dem 12.
Zuverlässig und besonnen sollten Schülertosen sein - und bereit eine halbe Stunde früher aufzustehen als die Mitschüler.

Was haben Schülerlotsen zu tun ?
Sie helfen anderen Schülern - und auch einmal älteren behinderten Menschen - beim überqueren der Fahrbahn. Sie stehen an Lichtzeichnanlagen, am Zebrastreifen oder an gekennzeichneten Schülerlotsenübergängen.
Lotsen müssen nicht in die gleiche Schule gehen wie die betreuten Kinder. Gerade ältere Schüler aus Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien sind sehr gut für einen Schülerlotsendienst geeignet, wenn sich in der Nähe ihrer Schule eine Grundschule befindet.
Schülerlotsen sind grundsätzlich paarweise einzusetzen. So ist jeder für eine Fahrbahnhälfte und eine Fahrtrichtung zuständig. Der Einsatz eines einzelnen Schülerlotsen kann ausnahmsweise nur in verkehrsarmen Einbahnstraßen und schmalen Straßen mit geringem Verkehr zugelassen werden.

Wie sind Schulweghelfer/Schülerlotsen gekleidet?
Für Schulwegdienste ist eine einheitliche Dienstkleidung anzustreben. Die Kleidung der Schulwegdienste soll dazu beitrage, Risiken und Gefahren zu vermeiden, und zudem einen guten Wetterschutz bieten.
Für die Schulwegdienste wird vom Sachaufwandsträger (Gemeinde) und/oder der örtlichen Verkehrswacht leuchtend gelbe Sicherheitskleidung zur Verfügung gestellt, die über der normalen Straßenkleidung getragen wird.

Wo kann man sich melden?
Wer Schulweghelfer sein will, meldet sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Schule oder beim Elternbeirat. Auch der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte (Landratsamt, Stadtverwaltung) oder der Verkehrserzieher (Polizei) helfen weiter.
Viele Gemeinden sind bereit, ihren Schulweghelfern den finanziellen Aufwand zu entschädigen.
Der Schülerlotsendienst gehört zur Schule. Wer mitmachen will, geht zuallererst zum Verkehrslehrer oder Schulleiter. Manchmal kommt auch ein Polizeibeamter in die Schule und fragt, wer Schülerlotse oder Schulbuslotse sein will.
Wer sich meldet, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
Für die Tätigkeit als Schülerlotse können sich an Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien Mädchen und Jungen ab 13 Jahren freiwillig zur Verfügung stellen. Selbstverständlich kommen nur Schüler in Frage, die nach Beurteilung durch die Lehrer für diese verantwortungsvolle Tätigkeit persönlich geeignet sind. Ausnahmsweise kann das auch für 12 Jährige gelten, z.B. bei Teilhauptschulen I.

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